- Alkoholgenuss untertägig ist strengstens verboten;
- Das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Licht und Feuer ist im Schaubergwerk
strengstens verboten;
- Das Wegwerfen von Abfällen sowie sonstiger Gegenstände ist untersagt;
- Das Mitführen von Tieren ist nur mit Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung erlaubt
;
- Personen, die offensichtlich unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen,
ist der Besuch des Schaubergwerkes zu verweigern;
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener an Führungen teilnehmen.
Eine erwachsene Begleitperson darf nicht mehr als zwei Kinder im Alter von 4-6 Jahren
bei einer Führung mitnehmen; Ausgenommen davon sind Schulgruppen und Kindergartengruppen
mit speziellen Begleitpersonen;
- Ausrüstung für Besucher: Gutes Schuhwerk, (Mantel und Helm werden zur Verfügung gestellt);
- Klaustrophobie beachten;
- Behinderte Personen dürfen grundsätzlich an Führungen teilnehmen. Bitte setzen Sie
sich jedoch bereits vor Anreise mit der Betriebsleitung in Verbindung um zu klären,
ob der Besuch mit Ihrer Behinderung möglich ist.